Die Einreisebestimmungen in Norwegen sehen vor, dass deutsche Staatsangehörige kein Visum benötigen. ✓ Andere Dokumente sind jedoch ein Muss.
Norwegen ist ein circa 385,207 km² großer nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit direkten Verbindungen zu Schweden und Finnland. Das Land ist für seine natürlichen Sehenswürdigkeiten bekannt, darunter zählen die atemberaubenden Fjorde, glasklaren Seen und rauen Gebirgen. Norwegen wird von einer parlamentarischen Monarchie geführt, was bedeutet, dass die Regierung wie in jeder anderen parlamentarischen Republik demokratisch gewählt wurde. Norwegen wird von zwei variierenden Klimazonen dominiert: Ozeanisches Klima an den Küsten und kontinentales hochgebirgiges Klima im Inneren des Landes.
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Einreisebestimmungen Norwegen – Regeln für Touristen aus EU-Staaten
Für die Einreise aus Staaten der Europäischen Union wird kein Visum benötigt, ein einfacher (vorläufiger) Reisepass, (vorläufiger) Personalausweis oder Kinderreisepass ist ausreichend. Sollten Sie es hingegen in Anbetracht ziehen, als Tourist von Norwegen in die russische Föderation zu reisen, ist ein Visum, welches Sie bei der russischen Auslandsvertretung beantragen können, nötig. Die norwegischen Zollbestimmungen sind bei der Einreise nach Norwegen vergleichsweise streng, dies gilt insbesondere für Alkohol- und Tabakwaren aller Art. Auch eine Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist bis zu einem Teil uneingeschränkt möglich, ab 25.000 Norwegischen Kronen sind Sie hingegen verpflichtet dies registrieren zu lassen. Die Einreise in das Land ist nach aktuellem Stand ohne zusätzlich Covid-19 Maßnahmen möglich. Deutschen Staatsbürgern und Mitgliederstaaten der Europäischen Union ist es gestatten, sich 90 Tage lang ohne Visum im Land aufzuhalten. Wir empfehlen vor jeder Reise einen Blick auf die Seite vom Auswärtigen Amt.
Sollten Sie es in Erwägung gemeinsam mit ihrem Haustier Ferienhausurlaub im norwegischen Königreich zu machen, sind sie verpflichtet bei ihrem Tier (Hunde, Katzen, Frettchen) vor der Einreise in das Land eine Wurmkur durchführen zu lassen, außerdem sollte das Tier eine lesbare Tätowierung oder einen Mikrochip haben. Die Einfuhr von einigen Terriern und Wolfshunden ist hingegen strikt untersagt. Auch die Mitnahme von selbst gefangenem Fisch ist nur dann gestattet, wenn dies unter der Leitung eines Fischerbetriebs geschehen ist. Pro Jahr ist eine Menge von maximal 12x 18 kg erlaubt.
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Wann ist eine Arbeitserlaubnis notwendig – und woher bekomme ich diese?
Für Staatsangehörigen von EU Staaten ist bei einem Aufenthalt oder einer Arbeitsaufnahme in Norwegen keine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Dennoch müssen Sie sich, wenn sie sich mehr als drei Monate in Norwegen aufhalten möchte, bei der örtlichen Polizei registrieren lassen. Sollten Ihre Staatsangehörigkeit einem Land außerhalb der EU zugeschrieben sein, benötigen Sie bei einem Aufenthalt (gleich ob Arbeitsaufnahme oder Tourismus) von mehr als 90 Tagen eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein Visum oder ein Aufenthaltsantrag kann bei folgenden norwegischen Botschaften gestellt werden: Athen, Rom, Madrid, Kopenhagen, Stockholm oder Den Haag. Im Falle einer Arbeitsaufnahme nach zweitem Kriterium sind folgende Dokumente nötig:
- ein gültiger Reisepass
- ein ausgefülltes Visumantragsformular
- zwei aktuelle Passfotos
- Angaben zu Qualifikationen
- Nachweis des Stellenangebotes und des voraussichtlichen Gehaltes
- Nachweis einer Unterkunft im Königreich Norwegen
Der Unterschied zwischen Norwegen und den USA
Die Einreise in die Vereinigten Staaten ist deutlich komplizierter als in Norwegen. Deutschen Staatsbürgern ist es zu Zwecken von Tourismus und Geschäftsreisen gestattet, visafrei in die Vereinigten Staaten zu reisen, sofern Sie einen elektronischen Reisepass mit Chip, eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (kurz ESTA) sowie ein gültiges Flugticket verfügen. Die Ein- und Ausfuhr von Land oder Fremdwährung ist bis zu 10.000 USD uneingeschränkt möglich, alle Beträge über diesem Wert sind jedoch registrierungspflichtig. Auch der Import von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch ist stark eingeschränkt, zusätzlich ist die Mitnahme von Pflanzen strikt verboten.
- Michalowicz, Simon (Autor)
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